Über das Urteil freuen wir uns doch sehr.
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Das Landessozialgericht München hat einem Erwachsenen entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes eine Sportprothese zulasten der gesetzlichen Krankenkasse zugesprochen. Die Begründung der Änderung in der Rechtsprechung liegt in der Neuformulierung des Begriffs der Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz. Danach sei die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, Sportprothesen fielen nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen, nicht mehr haltbar.
Viele amputierte Menschen dürfen daher neue Hoffnung schöpfen, wenn es darum geht, eine Sportprothese für ihren Alltag von der gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen.